Enlastung für pflegende Angehörige und private Pflegekräfte

Unterstützung durch Verhinderungspflege

Viele Menschen werden in ihrem vertrauten Zuhause gepflegt – entweder durch Angehörige oder private Pflegekräfte. Damit die Pflegenden auch Zeiten der Entlastung nutzen können – ohne, dass die oder der Pflegebedürftige vernachlässigt wird – gibt es zusätzliche finanzielle Hilfe durch die Pflegekasse: die Verhinderungspflege.

Beratung

Für bestimmte Zeit

Verhinderungspflege

Für den Fall, dass pflegende Angehörige oder privat pflegende Pflegekräfte einmal eine Vertretung für Stunden, Tage oder sogar Wochen brauchen, sei es im Fall eines

  • Termins,
  • Erholungsurlaubs
  • oder Erkrankung,

dann können Pflegebedürftige zusätzlich 1.612 Euro pro Jahr Verhinderungspflege beziehen. Auch wenn bereits ein Pflegedienst in Anspruch genommen wird, steht den Betroffenen diese zusätzliche finanzielle Unterstützung gesetzlich zu.

Dieses Gesetz der Verhinderungspflege möchte die Pflegenden entlasten damit weiterhin gewährleistet ist, dass Angehörige oder Pflegende ihren persönlichen Bedürfnissen nachgehen können, trotz verantwortungsvoller Aufgabe als Pflegeperson. Verhinderungspflege kann über das Jahr verteilt genutzt werden, solange es weniger als acht Stunden täglich sind. Diese zusätzliche finanzielle Unterstützung ist nicht in das Folgejahr übertragbar.

Ihr Anspruch

Voraussetzungen für Verhinderungspflege

  • Die zu pflegende Person hat eine Einstufung von Pflegegrad 2 bis 5
  • Es muss eine bereits bestehende Pflegeperson mindestens 6 Monate gepflegt haben und der Pflegekasse bekannt sein
  • Für die Beantragung bei der Pflegekasse ist der Pflegedienst gern behilflich

Auch wenn die Verhinderungspflege genutzt wird, bezieht die pflegende Person trotzdem die gewohnt vollen Leistungen.

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