Für den Fall, dass pflegende Angehörige oder privat pflegende Pflegekräfte einmal eine Vertretung für Stunden, Tage oder sogar Wochen brauchen, sei es im Fall eines
- Termins,
- Erholungsurlaubs
- oder Erkrankung,
dann können Pflegebedürftige zusätzlich 1.612 Euro pro Jahr Verhinderungspflege beziehen. Auch wenn bereits ein Pflegedienst in Anspruch genommen wird, steht den Betroffenen diese zusätzliche finanzielle Unterstützung gesetzlich zu.
Dieses Gesetz der Verhinderungspflege möchte die Pflegenden entlasten damit weiterhin gewährleistet ist, dass Angehörige oder Pflegende ihren persönlichen Bedürfnissen nachgehen können, trotz verantwortungsvoller Aufgabe als Pflegeperson. Verhinderungspflege kann über das Jahr verteilt genutzt werden, solange es weniger als acht Stunden täglich sind. Diese zusätzliche finanzielle Unterstützung ist nicht in das Folgejahr übertragbar.