Was beinhaltet die Ambulante Pflege genau?

Wir bieten das Rundum-Paket

Unsere Leistungen als Pflegedienst können in unterschiedlichen Lebenssituationen in Anspruch genommen werden. Jeder Mensch hat einen individuellen Bedarf an Hilfestellung – sei es vorübergehend durch Krankheit oder durch eingeschränkte Mobilität im Alter.

Unsere Kunden werden von einem freundlichen und qualifizierten Team betreut. Grundlage ist die Absprache mit dem zu betreuenden Menschen, dessen Angehörige und dem zuständigen Arzt.

Kontakt

Zusammen mit Ihnen

Individuelle Beratung

Zu Beginn führen wir ein Beratungsgespräch mit Ihnen und Ihren Angehörigen. Gemeinsam besprechen wir, wie wir Ihnen im Alltag helfen und Sie unterstützen können. So machen wir uns ein umfangreiches Bild von Ihrem Pflegebedarf und erstellen auf dieser Grundlage einen individuellen Pflegeplan.

  • Individueller Behandlungs- und Versorgungsplan in Absprache mit Angehörigen, Betreuern und Ärzten
  • Klärung des finanziellen Zuschusses durch Pflege- und Krankenkassen
  • Professionelles Dokumentationskonzept
  • Abgestimmte Pflege und Betreuung in einem zuverlässigen und qualifizierten Team
  • Pflegeberatungsbesuche für Pflegegeldbezieher
  • Bei Bedarf Vermittlung von Hausnotruf

Individuelle Pflege nach Bedarf

Häusliche Pflege

Bei Pflegebedürftigkeit im eigenen Zuhause bezuschusst die Pflegekasse die Kosten. Ja nach Bedarf kann man medizinische, pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung in Anspruch nehmen.

Ambulante häusliche Pflege

  • Hilfe bei der Körperhygiene
  • Unterstützung beim An- und Auskleiden
  • Unterstützung bei der Zubereitung von kleinen Speisen
  • Einkäufe
  • Hauswirtschaft

Beratung 

  • bei Diabetes
  • beim Anpassen des Wohnraums
  • zu Pflegehilfsmitteln
  • zu Finanzierung durch Pflegekassen
  • Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 SGB XI –
    Sie beziehen Pflegegeld? Wir helfen Ihnen dabei, wenn der Beratungstermin der Pflegekasse ansteht
  • kurzfristig Schulung für pflegende Angehörige
  • und Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen rund um die Pflegeversicherung

Serviceleistungen

  • 24- Stunden Erreichbarkeit

Wir sind spezialisiert

Besondere Pflege

Unsere Fachpflegekräfte sind auch dafür ausgebildet, Pflege mit besonderem Anspruch zu leisten.

Spezielle Pflege bei

  • Erkrankung durch Demenz
  • Schwerstkranken (Palliativpflege)
  • MS-Patienten / ALS

Häusliche Pflege

Kranken- und Behandlungspflege

Häusliche Krankenpflege wird von den Krankenkassen getragen. Sie muss ärztlich verordnet werden und von den Kassen genehmigt sein. In welchem Umfang Sie Leistungen in Anspruch nehmen können, erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Ärztlich verordnete Behandlungspflege

  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Kompressionsverbände
  • Medikamentengabe
  • Verabreichung von Injektionen
  • Blutdruck- & Blutzuckermessung
  • Wund- und Dekubitusversorgung
  • Katheterwechsel, Stomaversorgung (Anus Praeter)
  • Parenterale Ernährung
  • Injektionen, Infusionstherapie (z.B. PORT)
  • Hilfe und Anleitung zur Selbstständigkeit und viele weitere medizinische Versorgungen
  • Diabetikerversorgung (Neueinstellung, Anleitung, Kontrolle, Betreuung)
  • Krankenhausvermeidungspflege (nur mit schriftlicher Genehmigung der Krankenkasse)

Jeder Krankenversicherte kann häusliche Krankenpflege kurzfristig in Anspruch nehmen, vorausgesetzt, die erkrankte Person wohnt alleine oder der Partner kann die Krankenpflege nicht ausführen. Das nennt sich Behandlungspflege, wenn nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation der Patient zu Hause noch medizinische Versorgung und Hilfe benötigt. Ein Arzt muss die Behandlung der häuslichen Krankenpflege verordnen. Für eine verschriebene Krankenpflege ist die Einstufung nach Pflegegraden nicht notwendig.

Kontakt

Das steht Ihnen noch zusätzlich zu

Entlastungsleistung 131,- Euro

Die Pflegekasse gewährt Kunden ab Pflegegrad 1 zusätzlich einen Entlastungsbetrag von 131,- Euro monatlich zu den sonstigen Leistungen der ­häuslichen Pflege.

Zusätzliche Entlastung im Alltag

Bei bestehen eines Pflegegrades (ab Pflegegrad 1) liegt auch gleichzeitig Anspruch auf monatliche Entlastungsleistungen vor. Diese finanzielle Unterstützung dient dazu, bei der Bewältigung des Alltags und der Entlastung von Angehörigen zu helfen.

Unterstützung im Haushalt oder individuelle Betreuung 

Ob für persönliche Betreuung oder haushaltsnahe Dienstleistungen – individuell wird die Unterstützung abgesprochen. Diese Leistungen ermöglichen es unseren Kunden, ihre Zeit sinnvoll zu nutzen und Aktivitäten nach ihren Interessen nachzugehen.

Sich zu Hause sicher und wohl fühlen – dafür sind wir da!

Wir entlasten Sie

Hilfe im Haushalt und Betreuung

Hilfe im Haushalt kann sein …

  • Einkaufen
  • Spülen Ihres Geschirrs
  • Reinigen Ihrer Wohnung
  • Waschen und Wechseln Ihrer Kleidung
  • Bügeln Ihrer Wäsche
  • und vieles mehr …

Betreuungsleistungen können sein …

  • ausführliche Gespräche und Unterhaltung
  • ein gemeinsames Gesellschaftsspiel
  • Ihnen aus der Zeitung vorzulesen
  • Begleitung zum Arzt
  • Begleitung zu Terminen
  • Begleitung bei Veranstaltungen
  • Begleitung bei Spaziergängen
  • Begleitung bei Besorgungen
  • und vieles mehr …

Kontakt

Entlastung für pflegende Angehörige und private Pflegekräfte

Unterstützung durch Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Viele Menschen werden in ihrem vertrauten Zuhause gepflegt – entweder durch Angehörige oder private Pflegekräfte. Damit die Pflegenden auch Zeiten der Entlastung nutzen können – ohne, dass die oder der Pflegebedürftige vernachlässigt wird – gibt es zusätzliche finanzielle Hilfe durch die Pflegekasse: die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Für bestimmte Zeit

Verhinderungspflege

Für den Fall, dass pflegende Angehörige oder privat pflegende Pflegekräfte einmal eine Vertretung für Stunden, Tage oder sogar Wochen brauchen, sei es im Fall eines

  • Termins,
  • Erholungsurlaubs
  • oder Erkrankung,

dann können Pflegebedürftige zusätzlich 3.539 Euro pro Jahr Verhinderungs- und Kurzzeitpflege beziehen. Auch wenn bereits ein Pflegedienst in Anspruch genommen wird, steht den Betroffenen diese zusätzliche finanzielle Unterstützung gesetzlich zu.

Dieses Gesetz möchte die Pflegenden entlasten damit weiterhin gewährleistet ist, dass Angehörige oder Pflegende ihren persönlichen Bedürfnissen nachgehen können, trotz verantwortungsvoller Aufgabe als Pflegeperson. Verhinderungspflege kann über das Jahr verteilt genutzt werden, solange es weniger als acht Stunden täglich sind. Diese zusätzliche finanzielle Unterstützung ist nicht in das Folgejahr übertragbar.

Ihr Anspruch

Voraussetzungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

  • Die zu pflegende Person hat eine Einstufung von Pflegegrad 2 bis 5
  • Für die Beantragung bei der Pflegekasse ist der Pflegedienst gern behilflich

Auch wenn die Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege genutzt wird, bezieht die pflegende Person trotzdem die gewohnt vollen Leistungen.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Beratung

Das gewisse Extra in der Pflege

Angebote für Privatzahler

Es gibt eine Reihe von Dingen, die das Leben angenehmer und leichter machen, aber nicht von der Pflege- und Krankenversicherung übernommen werden.

Wir von Grebe Krankenpflegeteam bieten Ihnen Privatleistungen an, damit Sie sich in Ihrem Zuhause sicher und wohlfühlen.

Der Medizinische Dienst (MDK) kommt zu Ihnen?

Hilfe bei der Einstufung

Wir helfen Ihnen beim Kontakt mit den Pflegekassen und bereiten den Besuch des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) vor. Wir sind da bei der Einstufungsbegutachtung des MDK und bieten pflegefachliche Stellungnahme, prüfen Plausibilität des MDK-Gutachtens und helfen gegebenenfalls fachlich bei Ihrem Widerspruch. (keine Rechtsberatung) 

Sie benötigen Medikamente oder Hilfsmittel?

Rezepte & Verordnungen

Wir übernehmen die telefonische Anforderung, Bestellung und Abholung von Rezepten und Verordnungen bei Ihrem Arzt und reichen diese bei Apotheke oder Sanitätshaus ein. Um die Genehmigung bei Ihrer Krankenkasse kümmern wir uns.

Privatleistung

Beratung

Was kostet gute Pflege?

Übersicht der Kosten

Pflegeversicherungsleistungen in der häuslichen Pflege nach SGB XI umfasst medizinische, pflegerische und hauswirtschaftliche Hilfe. Wie hoch die Leistungen im einzelnen sind, hängt von der Selbständigkeit und Mobilität ab. Ambulante Pflege und Betreuung werden in Leistungspaketen gebucht. Diese sind detailliert in Leistungen aufgeschlüsselt.

SGB XI ab 02.2025

Pflegeversicherungsleistungen

Abkzg.Bezeichnung VorgabedauerPreisPunkte
39.1Verhinderungspflege, je 5 Min.5 min4,01 €
0
39.2
Verhinderungspflege, je 15 Min.15 min12,03 €
0
39.3Verhinderungspflege, Grundpflege, je 15 Min.15 min15,00 €
0
45b.1
Betreuung- und Entlastung, je 5 Min.5 min4,01 €
0
45b.2Betreuung- und Entlastung, je 15 Min.15 min12,03 €
0
45b.3Betreuung- und Entlastung, Fachkraft, je 15
Min.
15 min14,46 €
0
45b.4Betreuung- und Entlastung, Körperpflege, je 15
Min.
15 min14,46 €
LK01bkleine Körperpflege, Grundkomplex: 260 Pkt.20 min
20,46 €
260
LK01cHilfe b. Aufs./Verl. d. Bettes3 min
3,15 €
40
LK01dKämmen und Rasieren3 min
3,94 €
50
LK01eeinf. Hilfe bei Ausscheidungen3 min
3,94 €
50
LK01GESakleine Körperpflege, Gesamtkomplex: 400 Pkt.31 min31,48 €400
LK02bgroße Körperpflege, Grundkomplex: 370 Pkt.29 min
29,12 €
400
LK02cHilfe b. Aufs./Verl. d. Bettes3 min
3,15 €
40
LK02dKämmen und Rasieren3 min
3,94 €
50
LK02eEinf. Hilfe bei Ausscheidungen3 min
3,94 €
50
LK02GESagroße Körperpflege, Gesamtkomplex: 510 Pkt.40 min40,14 €
510
LK03bgr. erw. Körperpflege, Grundkomplex: 470 Pkt.37 min
36,99 €
470
LK03cHilfe b. Aufs./Verl. d. Bettes3 min
3,15 €
40
LK03dKämmen und Rasieren3 min
3,94 €
50
LK03eEinf. Hilfe bei Ausscheidungen3 min
3,94 €
50
LK03GESagr. erw. Körperpflege, Gesamtkomplex: 610 Pkt.48 min48,01 €610
LK04aspezielle Lagerung bei
Bettlägerigkeit/Immobilität
7 min
7,87 €
100
LK05aumf. Hilfe und Unterstützung bei
Ausscheidungen
11 min
11,81 €
150
LK06aZwischenmahlzeit7 min
7,87 €
100
LK07aHauptmahlzeit19 min
19,68 €
250
LK08aEnterale Ernährung über Sonde11 min
11,81 €
150
LK09aHilfestellung beim Aufstehen und Zubettgehen7 min
7,87 €
100
LK10aHilfe b. Verl. / Wiederaufsuchen der Wohnung9 min9,44 €120
LK11aMobilisation in der Wohnung9 min
9,44 €
120
LK12aBegleitung bei Aktivitäten, je angef. 15 Min.15 min11,81 €150
LK13aHilfe bei der Haushaltsführung, je angef. 15 Min.15 min7,16 €150
LK13a21Hilfe bei der Haushaltsführung, 15 Min. Takt 202115 min7,16 €150
LK13bHilfe bei der Haushaltsführung, je angef. 5 Min.5 min2,39 €50
LK14a
pflegerische Betreuungsmaßnahmen,
je angef. 30 Min.
30 min 19,44 €300
LK14bpflegerische Betreuungsmaßnahmen,
je angef. 10 Min.
10 min 6,48 €100
LK15apflegefachliche Anleitung, je angef. 15
Min.
15 min 11,81 €150
LK15b
pflegefachliche Anleitung, je angef. 5 Min.5 min
3,94 €
50
LK16a
Erstgespräch50 min
70,83 €
900
LK17a
Folgegespräch20 min
23,61 €
300
LK18a
Beratungseinsatz gem. § 37.3 SGB XI, mind.
30 Min.
Zeitaufwand PG 1-3: mind. 30 Min – PG 4-5 mind. 45 Min.
30 min75,00 €
0
LK19aHausbesuchspauschale7,26 €0

Leistungen

Beratung

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